GEWINNSPIELREGELN „Iva Socken verschenken“

Gemäß Artikel 67 des Gesetzes über die Organisation von Glück- und Gewinnspielen (Amtsblatt 83/02) gibt Iva Socken, I Siget 17, 10431 Brezje, PIN: 43538837919 Folgendes heraus:

GEWINNSPIELREGELN
„Iva Socken verschenken“

Artikel 1.

Der Veranstalter des Gewinnspiels mit der Bezeichnung „Iva Socken verschenken” ist ein Handwerk zum Stricken von Socken, Textilien – Veredeln und zum Kleinhandel „IVA“: Iva Socken, PIN: 43538837919.
Das Gewinnspiel wird organisiert, um den Veranstalter zu fördern und Daten über Kunden zu sammeln, um die Werbeaktivitäten und den Produktverkauf in seinen Einzelhandelsgeschäften zu verbessern.

Artikel 2.

Das Gewinnspiel wird über die öffentlich zugängliche offizielle Website des Handwerks (https://ivacarape.hr/de/nilit-energy/) und über soziale Netzwerke im Internet (offizielle Facebook-Seite) ausgetragen im Zeitraum vom 5. 10. 2020. bis 4. 11. 2020.

Artikel 3.

Die Regeln des Gewinnspiels mit Angabe der Klasse, der Eingabenummer und des Datums der Erteilung der Zustimmung des Finanzministeriums werden über den offiziellen Internetkanal Iva Socken  (https://ivacarape.hr/de/nilit-energy/ und soziale Netzwerke im Internet) am 5. 10. 2020. veröffentlicht.

Artikel 4.

Das Teilnahmerecht haben alle erwachsenen Bürger der Europäischen Union mit Aufenthaltserlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland, die für das Gewinnspiel innerhalb von 30 Tagen ab 5. 10. 2020. bis 4. 11. 2020. über die zu diesem Zweck erstellte Webanwendung (unter https://ivacarape.hr/de/nilit-energy/) die angeforderten Informationen ausfüllen und weiterleiten. Die folgenden Informationen müssen mit Zustimmung zu den durch diese Regeln festgelegten Bedingungen des Gewinnspiels und zusätzlichen Informationen in den Antrag eingegeben werden: Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse und Kontakttelefonnummer.

Artikel 5.

Jeder Teilnehmer kann sich während der Verlosung einmal anmelden. Weitere Anmeldungen können vorgenommen werden, indem Freunde zur Teilnahme eingeladen werden oder indem der Link zur Verlosung in ihren sozialen Netzwerken geteilt wird.

Artikel 6.

Mitarbeitern des Veranstalters und ihren unmittelbaren Familienmittgliedern ist es nicht gestattet am Gewinnspielspiel teilzunehmen.

Artikel 7.

Der Preisfundus besteht aus:

2xNilit Energy Long und 2xNilit Energy Short = 43,52 Euro * 30 Teilnehmer

Der Gesamtwert des Preisfonds für das Preisspiel beträgt 1.305,6 Euro

Die Preise können nicht gegen Geld eingetauscht werden.

Artikel 8.

Die Verlosung erfolgt durch zufällige Auswahl aller Teilnehmer.

Artikel 9.

Die Namen der Gewinner werden innerhalb von (2) zwei Tagen ab dem Datum der Verlosung über die offiziellen und öffentlich zugänglichen Internet-Websites und sozialen Netzwerke von Iva Socken bekannt gegeben. Die Gewinner werden schriftlich über den erhaltenen Preis informiert. 

Artikel 10.

Die Gewinner übernehmen ihre Preise Lieferung per Post, 5-7 Tage aus der Bekanntgabe der Ergebnisse. 

Artikel 11.

Mit der Übernahme des Preises erlöschen alle weiteren Verpflichtungen des Veranstalters des Gewinnspiels gegenüber dem Gewinner.

Artikel 12.

Für den Fall, dass weniger Teilnehmer an der Verlosung teilnehmen als die im Preisfundus vorgesehene Anzahl von Preisen, werden so viele Preise vergeben, wie Teilnehmer an der Verlosung teilgenommen haben. Ungeteilte oder nicht gesammelte Preise werden in einer öffentlichen Ausschreibung verkauft und der Erlös zu Gunsten des Staatshaushalts ausgezahlt.

Artikel 13.

Die Verlosung kann nur unter Umständen unterbrochen werden, für die der Veranstalter nicht verantwortlich ist oder die er nicht verhindern, beseitigen oder vermeiden konnte. Die Teilnehmer werden über die offiziellen Kanäle von Ivo Socken im Internet über die Beendigung der Verlosung informiert.

Artikel 14.

Der Teilnehmer, der am Gewinnspiel teilnimmt, akzeptiert die Rechte und Pflichten aus diesen Regeln.
Die Regeln treten in Kraft, nachdem das Finanzministerium sie genehmigt hat, und sie werden über die offiziellen Internetkanäle von Ivo Socken veröffentlicht.

Artikel 15.

Der Veranstalter verpflichtet sich, sofort 5% des ermittelten Wertes des Preisfundus zugunsten des Kroatischen Roten Kreuzes zu zahlen.

Artikel 16.

Bei Streitigkeiten zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmern dieser Verlosung ist das Amtsgericht Zagreb zuständig.

DIREKTOR

 Krešimir Poljak